Allgemeine Geschäftsbedingungen der „LoPa Gastronomie GmbH“ und „Gewusst wie“ Veranstaltungsservice
Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Räumen und Flächen zur Durchführung von Veranstaltungen im Gernsheimer Hof, in 64579 Gernsheim am Rhein, Schafstraße 5, und für Veranstaltungen die in der Zusammenarbeit mit der LoPa Gastronomie GmbH durchgeführt werden, sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen.
Reservierung von Räumen und Flächen: Die Vermietung von Räumen, Flächen und Artikeln begründet ein Mietverhältnis, eine Unter- oder Weitervermietung bedarf unserer schriftlichen Genehmigung Vertragspartner sind der Veranstalter und die LoPa Gastronomie GmbH mit Sitz in Gernsheim am Rhein. Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so erklärt er sich als bevollmächtigt zum Abschluss eines Vertrages im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Wie Reservierung von Räumen und Flächen, sowie die Vereinbarung von sonstigen Leistungen, werden mit der Bestätigung durch uns, für uns und für den Veranstalter bindend. Mit dem Auftrag zur Erstellung eines Angebotes, ist eine Anzahlung fällig, deren Höhe am Tag der ersten Besprechung festgelegt wird.
Teilnehmerzahl: Der Veranstalter meldet die endgültige Mindestteilnehmerzahl spätestens eine Woche vor dem Termin der Veranstaltung, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten können danach nur bei Vermeidung von Kosten für uns berücksichtigt werden. Bei Abweichungen nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 180 Personen (Sitzplätze) gemäß feuerpolizeilicher Zulassung.
Stornierung: Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass wir dies zu verantworten haben, so behalten wir uns den Anspruch auf Zahlung der Miete bzw. einer Vergütung vor, die sich nach dem Zeitpunkt, wann uns die Stornierung mitgeteilt wurde, und den stornierten Leistungen, insbesondere Beköstigung, richtet. Bei Stornierungen bis 1 Monat vor dem Termin ist 33%, danach 66% des vorgesehenen Umsatzes als angemessen vereinbart.
Dem Veranstalter bleibt zu Punkt 3 Teilnehmerzahl und Punkt 4 Stornierung vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen. Bei Verzug sind wir berechtigt Zinsen in Höhe des Banküblichen Kontokorrent- Überziehungs- Zinses zu berechnen. Eine Erhöhung der MWSt. nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Veranstalters. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung 90 Tage, so können wir Preisänderungen vornehmen, müssen diese aber dem Veranstalter mitteilen.
Als zeitliche Begrenzung jeder Veranstaltung gilt die gesetzliche Regelung. Bei Veranstaltungen die über Mitternacht hinausgehen, gilt ein Kostenbeitrag von € 80,00 pro Stunde als vereinbart, wenn der Umsatz nicht mindestens € 200,00 pro Stunde in dieser Zeit beträgt.
Haftung: Der Veranstalter haftet für alle Schäden und Verluste, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder Veranstaltungsteilnehmer entstanden sind. Der Veranstalter übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere eingebrachtes Dekorationsmaterial den Feuer- polizeilichen Anforderungen entspricht. Wir haften für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei Verschulden. Soweit wir für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen oder Leistungen von Dritten beschaffen, handelt wir im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und Gegenstände und stellt uns von Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Alle Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen werden von uns bezogen, ansonsten muss vorher eine Kostenpauschale vereinbart werden. Sollte die Beschaffung von Rohstoffen für die vereinbarten Leistungen nicht möglich, und der Veranstalter nicht erreichbar zur Vereinbarung lieferbarer Leistungen sein, so gilt als vereinbart, dass wir nach bestem Wissen und Können Alternativen beschaffen und liefern. Der Veranstalter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden.
Mängelrügen sind uns unverzüglich mitzuteilen.
Haben wir begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Fall höherer Gewalt, können wir die Veranstaltung absagen.
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform
Sollte eine der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende Gültige.
Erfüllungsort ist 64579 Gernsheim
Gerichtsstand ist Groß-Gerau
Gernsheim am Rhein im Mai 2025
Diese Website verwendet Cookies. Bitte sehen Sie unsere Datenschutzrichtlinie für Details.